Coronavirus
Beispiel aus unserem Maßnahmenkatalog
Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität. Wir haben ein Schutzkonzept entwickelt und passen es laufend den aktuellen Erkenntnissen und gesetzlichen Vorgaben an. Neben unseren bereits regulär strengen Hygienerichtlinien gelten aktuell verschärfte Maßnahmen.
FFP2-Maskenpflicht
Während der Behandlung tragen unsere Mitarbeiter FFP2 Masken.
Spüllösung
Jeder Patient erhält vor der Behandlung bei uns eine Spüllösung, welche die Viruslast im Rachenraum und damit die Aerosol Ausschüttung wissenschaftlich nachgewiesen reduziert.
Lüften
Wir lüften die Wartezimmer und die Behandlungszimmer regelmäßig. Sollte Ihnen während der Behandlung dadurch zu kalt sein, zögern Sie bitte nicht, uns nach einer Decke zu fragen.
Desinfektion
Neben der sonst üblichen strengen Desinfektion der Behandlungsbereiche werden auch die anderen Bereiche regelmäßig desinfiziert. Zudem hängen in der Praxis in den Toiletten und neben den Eingängen der Etagen Handdesinfektionsspender für Sie aus.
Corona Vorgaben
Wir bitten um Ihr Mitwirken
Um gemeinsam eine weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verhindern, bitten wir um Ihre Mithilfe. In unserer Praxis gelten für Sie einige Reglungen, die sich aus dem Gesetz ableiten.
Maskenpflicht
Iin den Praxisräumen gilt für Patienten und Begleitpersonen eine gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2 zertifizierten Maske. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 14 Jahren sind medizinische oder OP-Masken ausreichend. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske. In der Behandlungsituation müssen Patienten die Masken natürlich absetzen.
Kontaktreduktion
Bitte halten Sie auch in den Praxisräumen Abstand zu anderen Patienten und unseren Mitarbeitern in der Verwaltung.
Falls möglich, erscheinen Sie ohne Begleitperson in der Praxis. Eltern dürfen Ihre Kinder natürlich weiterhin begleiten und im Falle von Verständigungsproblemen können Sie ebenfalls gerne unterstützt werden.
Vereinbaren Sie neue Termine bitte möglichst telefonisch oder per E-Mail.
Hinweise für Patienten mit Infektionsverdacht oder Infektion
Zu Ihrem und unserem Schutz nehmen Sie bitte zunächst nur telefonisch Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Ansteckung für möglich halten. Zum Beispiel, weil Sie Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus nachgewiesen wurde. Das gilt auch, wenn Sie bereits einen Termin mit uns vereinbart haben. Wir finden mit Ihnen einen neuen Termin für die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt. Wir empfehlen Ihnen, sich im Verdachtsfall telefonisch an Ihren Hausarzt oder, außerhalb seiner Sprechzeiten, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 zu wenden.
COVID-19 positive Patienten oder Verdachtsfälle werden in Notfällen, zum Beispiel zur akuten Schmerzlinderung, versorgt. Dies findet außerhalb der regulären Sprechstunde und nur nach telefonischer Vereinbarung statt.
